für die Schwimmanlage des Eurocamp Spreewaldtor GmbH
§1 Allgemeines:
- Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Bädern. Der Badegast soll Ruhe und Erholung finden. Die Beachtung der Badeordnung liegt daher in seinem eigenen Interesse.
- Die Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Betreten der Schwimmanlage unterwirft sich der Badegast den Bestimmungen der Badeordnung sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen.
- Die Eurocamp Spreewaldtor GmbH ist Eigentümerin und Betreiberin des Schwimmbades. Aufgrund der Beckentiefe von 1,32 Meter gilt dieses Schwimmbecken als Nichtschwimmerbecken und bedarf aus diesem Grund keiner Badeaufsicht.
- Das Personal oder weitere Beauftragte der Eurocamp Spreewaldtor GmbH üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter der Eurocamp Spreewaldtor GmbH ist Folge zu leisten. Badegäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet.
- Bei Vereins- und Schülerbesuchen ist der jeweilige Übungsleiter oder Lehrer für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung und Sicherheit der Beteiligten verantwortlich.
§ 2 Badegäste:
- Der Zutritt zu unserer Schwimmbadanlage ist aus versicherungsrechtlichen Gründen nur unseren Übernachtungsgästen gestattet.
- Der Zutritt ist nachfolgenden Personen nicht gestattet:
• die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
• die Tiere mit sich führen
• die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben
• die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen badunüblichen Zwecken nutzen wollen
• Kinder unter 12 Jahren, die nicht mindestens die Schwimmbadstufe „Seepferdchen“ erlangt haben, dürfen das Schwimmbad nur in Begleitung einer volljährigen, geeigneten Aufsichtsperson betreten. - Jeder Badegast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, dass z.B. durch nass belastete und/oder seifige Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Badeschuhe sind empfehlenswert.
§3 Eintrittskarten:
Die Eintrittspreise für die Schwimmanlage können dem Aushang entnommen werden.
§ 4 Betriebszeiten:
- Die Betriebszeiten werden von der Eurocamp Spreewaldtor GmbH festgesetzt und am Badeeingang sowie öffentlich bekanntgegeben.
- Bei Überfüllung können einzelne Badeabteilungen zeitweise für die Besucher gesperrt werden.
- Unerlaubter Zutritt zu unserer Schwimmbadanlage wird umgehend zur Anzeige gebracht.
§ 5 Aufbewahren von Geld und Wertsachen:
Die Eurocamp Spreewaldtor GmbH übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von Wertgegenständen.
§ 6 Badbenutzung:
- Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schadensersatz. Für Papier und sonstige Abfälle sind Abfallkörbe vorhanden. Bei Verunreinigung wird ein Reinigungsentgelt erhoben, das sofort an der Rezeption der Camping- und Ferienanlage zu bezahlen ist.
- Findet ein Badegast die ihm zugewiesenen Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so hat er dies sofort dem Personal mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden oder Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.
§ 7 Verhalten im Schwimmbadbereich:
- Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
- Das Mitbringen von Glas und sonstigen scharfen Gegenständen ist verboten.
- Springen vom Beckenrand ist nicht gestattet.
- Ballspielen im Schwimmbecken ist nicht erlaubt.
- Der Verzehr von Essen und Getränken direkt am Beckenrand ist untersagt.
- Vor dem Baden muss eine gründliche Körperreinigung erfolgen.
- Sämtliches Inventar ist pfleglich zu behandeln.
- Liegen, Sitzgelegenheiten und sämtliches Inventar darf nicht reserviert werden.
- Das Rauchen ist im Schwimmbadbereich untersagt.
§8 Betriebshaftpflicht / Verkehrssicherungspflicht
Der Badegast benutzt die Schwimmbadanlage auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Schwimmanlage in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
Der Betreiber haftet ferner nicht für Schäden, die Dritte im Bereich der Schwimmbadanlage verursachen (z.Bsp. Diebstahl, Sachbeschädigung etc.).
Märkische Heide, 01. September 2019